Allgemeine Geschäftsbedingungen der
FeWo1 Immo S.L.
für die Vermietung von Feriendomizilen in Spanien
1.) Vertragsabschluss, Anzahlung, Restzahlung & Rücktrittsrecht
Bei Abschluss des Mietvertrages sind 30 % des
Gesammtpreises vom Mieter auf unser
Bankkonto zu überweisen. Kontodaten werden Ihnen per Mail mitgeteilt.
Sollte die Anzahlung nicht spätestens 10 Banktage
nach dem Datum des Vertragsabschlusses
auf dem Konto eingegangen sein, ist der Vertrag
gegenstandslos.
Der Mieter kann bis spätestens 90 Tage vor dem
Mietbeginn vom Mietvertrag schriftlich
zurücktreten; in diesem Fall wird die Hälfte der
Anzahlung zurückerstattet. Bei Rücktritt vom
Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt verfällt die
Anzahlung, es erfolgt dann KEINE Rückerstattung.
Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung
abzuschließen.
2.) Mietkaution sowie Mängel und Schäden
Bei Aushändigung der Schlüssel zum Mietbeginn bezahlt
der Mieter eine Barkaution, deren Höhe sich
aus den gesonderten "Haus-AGB" für das Mietobjekt
ergibt. Die Kaution wird bei Abreise zurückbezahlt,
wenn das Mietobjekt vom Mieter ordnungsgemäß und
mängelfrei zurückgegeben worden ist.
Stellt der Mieter bei Übernahme Mängel oder Schäden
am Mietobjekt fest, so hat er dies der Hausverwaltung
binnen einer Frist von 48 Stunden anzuzeigen.
Entsprechendes gilt, falls während der Mietzeit Mängel
oder Schäden auftreten.
Nach Fristablauf ist der Mieter mit entsprechenden
Einwendungen ausgeschlossen. Schäden, die bei der
Rückgabe des Mietobjektes festgestellt werden, hat der
Mieter zu ersetzen. Der Vermieter hat das Recht,
entsprechende Ansprüche mit der Mietkaution zu
verrechnen.
3.) Ausstattung der Mietobjekte
Alle Mietobjekte sind komplett möbliert. Bettwäsche,
Geschirrtücher und Handtücher sind vom
Mieter mitzubringen.
Bettwäsche kann auf Wunsch des Mieters bei den
meisten Mietobjekten auch ausgeliehen werden.
Die Regelungen und Preise hierzu entnehmen Sie bitte
den gesonderten "Haus-AGB".
4.) Personenzahl
Die Mietobjekte dürfen nur von der im Mietvertrag
festgelegten Personenzahl benutzt werden. Ausnahmen
sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters
oder der zuständigen Hausverwaltung möglich,
wobei eine Genehmigung von einer entsprechenden
Zuzahlung abhängig gemacht werden kann.
5.) Sorgfaltspflicht des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt bei
Verlassen ordnungsgemäß zu verschließen. Für Einbrüche
und Diebstähle übernimmt der Vermieter keine Haftung.
6.) Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten
zwischen den Parteien aus dem Mietvertrag ist für beide Seiten
das für das Mietobjekt zuständige Gericht in 17600
Figueras/Spanien.