Allgemeine Geschäftsbedingungen der FeWo1 Immo S.L.
für die Vermietung von Feriendomizilen in Spanien


1.) Vertragsabschluss, Anzahlung, Restzahlung  & Rücktrittsrecht
     Bei Abschluss des Mietvertrages sind 30 % des Gesammtpreises vom Mieter auf unser
     Bankkonto zu überweisen. Kontodaten werden Ihnen per Mail mitgeteilt.

     Sollte die Anzahlung nicht spätestens 10 Banktage nach dem Datum des Vertragsabschlusses
     auf dem Konto eingegangen sein, ist der Vertrag gegenstandslos.

     Der Mieter kann bis spätestens 90 Tage vor dem Mietbeginn vom Mietvertrag schriftlich
     zurücktreten; in diesem Fall wird die Hälfte der Anzahlung zurückerstattet. Bei Rücktritt vom
     Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt verfällt die Anzahlung, es erfolgt dann KEINE Rückerstattung.

     Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
   
2.) Mietkaution sowie Mängel und Schäden
     Bei Aushändigung der Schlüssel zum Mietbeginn bezahlt der Mieter eine Barkaution, deren Höhe sich
     aus den gesonderten "Haus-AGB" für das Mietobjekt ergibt. Die Kaution wird bei Abreise zurückbezahlt,
     wenn das Mietobjekt vom Mieter ordnungsgemäß und mängelfrei zurückgegeben worden ist.

     Stellt der Mieter bei Übernahme Mängel oder Schäden am Mietobjekt fest, so hat er dies der Hausverwaltung
     binnen einer Frist von 48 Stunden anzuzeigen. Entsprechendes gilt, falls während der Mietzeit Mängel
     oder Schäden auftreten.

     Nach Fristablauf ist der Mieter mit entsprechenden Einwendungen ausgeschlossen. Schäden, die bei der
     Rückgabe des Mietobjektes festgestellt werden, hat der Mieter zu ersetzen. Der Vermieter hat das Recht,
     entsprechende Ansprüche mit der Mietkaution zu verrechnen.
   
3.) Ausstattung der Mietobjekte
     Alle Mietobjekte sind komplett möbliert. Bettwäsche, Geschirrtücher und Handtücher sind vom
     Mieter mitzubringen.

     Bettwäsche kann auf Wunsch des Mieters bei den meisten Mietobjekten auch ausgeliehen werden.
     Die Regelungen und Preise hierzu entnehmen Sie bitte den gesonderten "Haus-AGB".

4.) Personenzahl
     Die Mietobjekte dürfen nur von der im Mietvertrag festgelegten Personenzahl benutzt werden. Ausnahmen
     sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters oder der zuständigen Hausverwaltung möglich,
     wobei eine Genehmigung von einer entsprechenden Zuzahlung abhängig gemacht werden kann.

5.) Sorgfaltspflicht des Mieters
     Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt bei Verlassen ordnungsgemäß zu verschließen. Für Einbrüche
     und Diebstähle übernimmt der Vermieter keine Haftung.

6.) Gerichtsstand
     Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen den Parteien aus dem Mietvertrag ist für beide Seiten
     das für das Mietobjekt zuständige Gericht in 17600 Figueras/Spanien.
 

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